Schlechte Tierhaltung melden

Nichts hören? Nichts sehen? Nichts sagen?

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Bitte verhalten Sie sich nicht wie die berühmten 3 Affen und melden Sie schlechte Tierhaltung.

>> Kontaktdaten des Kreis-Veterinäramtes Paderborn

Schlechte Tierhaltung kann auch anonym gemeldet werden

Zögern Sie bitte nicht, und gehen sie wie folgt vor:

Informieren Sie bitte schnellstmöglichst das für die Tierhaltung zuständige Kreis-Veterinäramt denn im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein hat das Kreis-Veterinäramt weitreichende Befugnisse, um den Tieren schnell und kurzfristig helfen zu können!

Um Streitigkeiten mit Familienmitgliedern, Bekannten, Nachbarn, u.s.w. aus dem Weg zu gehen, können Sie dem Kreis-Veterinäramt auch anonym Informationen zukommen lassen, bzw. das Kreis-Veterinäramt auffordern, Ihre Angaben diskret zu behandeln.

Befugnisse des Kreis Veterinäramtes

Warum sollte die Meldung an das Kreis-Veterinäramt gehen? Nun, die Antwort ist einfach:

Im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein ist der Kreisveterinär befugt,

  • sich Zutritt zu den betroffenen Tieren zu verschaffen,
  • Verbesserungen der Tierhaltung zu erzwingen,
  • ggf. eine Beschlagnahmung der Tiere durchzuführen,
  • eine alternative Unterbringung der Tiere anzuordnen (z.B. im Tierheim).

Sollte das Kreis-Veterinäramt nicht erreichbar sein, oder sollten Sie sich scheuen dort eine Meldung zu machen, so können Sie alternativ auch den für die Tierhaltung zuständigen Tierschutzverein informieren, der dann die Meldung schnellstmöglich (ggf. auch anonym) an das zuständige Kreis-Veterinäramt weiterleitet.

Bei Gefahr im Verzug bei der Polizei melden

Sollte es sich um einen akuten Notfall handeln, im Beamtendeutsch nennt man das „Gefahr im Verzug“, so können Sie sich natürlich auch an jede Polizeidienststelle wenden, die ggf. Sofortmaßnahmen einleiten wird, das zuständige Kreis-Veterinäramt kurzfristig alarmiert (falls nötig, auch außerhalb der Dienstzeiten des Kreis-Veterinäramtes), und sich ggf. darüber hinaus auch um eine ordnungsrechtliche bzw. strafrechtliche Verfolgung kümmert.

Wenn Sie das Tierheim informieren

Es kommt leider des öfteren vor, dass im Tierheim schlechte Tierhaltungen gemeldet werden, wir diese Meldungen auch an das zuständige Kreis-Veterinäramt weiterleiten, und sich auch nach Tagen noch nichts sichtbares oder gravierendes an der schlechten Tierhaltung geändert hat.

Wenn Ihre Meldung scheinbar nichts bringt

Dies kann folgende Ursachen haben:

  • Die Tierhaltung war nicht zu beanstanden, da aus Sicht des Kreis-Veterinäramtes keine Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.
  • Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurden den Tierhaltern seitens des Kreis-Veterinäramtes konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben, da nur geringfügige Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.
  • Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurden den Tierhaltern seitens des Kreis-Veterinäramtes konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben, da zwar wesentliche Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen, diese aber nicht so gravierend waren, um eine sofortige Beschlagnahmung einzuleiten.
  • Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurde auch eine kurzfristige Beschlagnahmung angeordnet. Jedoch benötigt auch das Kreis-Vveterinäramt u.U. einige Zeit, um eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Tiere zu organisieren. Wo können beispielsweise innerhalb kürzester Zeit 4 Pferde, 1 Esel, 5 Ziegen und 3 Hunde untergebracht werden ?
  • Das Veterinäramt hat noch keine Kontrolle vornehmen können (warum auch immer).

Bitte lassen Sie Ihren Ärger nicht an uns Tierschützern im Tierschutzverein oder Tierheim aus, denn Sie können davon ausgehen, dass wir mindestens genau so „sauer“ über die unverändert schlechte Tierhaltung sind wie Sie selbst! Erkundigen Sie sich stattdessen bitte beim Kreis-Veterinäramt über den konkreten Fall.

Kontaktdaten des Kreis-Veterinäramtes Paderborn

Telefon
Zentrale        05251 308-0
Dr. Bornhorst 05251/308-3900
Dr. Lang        05251/ 308-3903

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Hier der direkte Internet-Link zum Veterinäramt des Kreises Paderborn:  http://kreis-paderborn.de